Am Freitag, dem 16.10.2020, gegen 14:15 Uhr, fuhr ein 40-jähriger Mann mit seinem PKW aus einer Hofausfahrt auf die Frankenthaler Straße ein. Hierbei übersah er einen 16-jährigen Fahrradfahrer, welcher verkehrswidrig den Gehweg befuhr. Der Fahrradfahrer kam zu Fall und verletzte sich leicht. Sowohl am PKW als auch am Fahrrad entstand ein geringer Sachschaden.
Gegen den PKW-Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Der Fahrradfahrer muss sich wegen der verkehrswidrigen Nutzung des Gehweges verantworten.
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