Ab heute Nachmittag kontrolliert die Polizei die Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern, um den touristischen Reiseverkehr zu unterbinden.
Die wichtigsten Infos dazu:
Wo?
– Kontrollstellen auf den Bundesstraßen in Richtung M-V
– NICHT auf den Autobahnen (aber bei Bedarf an bestimmten
Ausfahrten)
Wann?
– seit heute 16:00 Uhr
Warum?
– Maßnahmen erfolgen, um die Einhaltung der Anordnungen der
Landesregierung M-V sicherzustellen. (Der touristische
Reiseverkehr soll unterbunden werden, um die Ausbreitung des
Corona-Virus einzudämmen.)
– Verstöße gegen §7 der Landesverordnung M-V stellen eine Straftat
gemäß §75 (1) Infektionsschutzgesetz dar. (Wer dieser
vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, kann mit einer
Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft
werden.)
Wie?
– Mit eigenen Revierkräften in Streifenwagen und mit Unterstützung
der Bereitschaftspolizei.
– Es werden vor allem Fahrzeuge, die kein Kennzeichen aus M-V
haben, kontrolliert.
– Kontrollen sind punktuell und mobil an den Landesgrenzen von
M-V.
– Kontrollierte Autofahrer werden nach dem Grund ihrer Reise
gefragt. Nur wer seinen Erstwohnsitz im Bundesland hat oder in
M-V einer erwerbsmäßigen bzw. selbstständigen Tätigkeit
nachgeht, darf weiter reisen. Wer keinen Erstwohnsitz im
Bundesland hat, muss einen nachweisbaren dringenden Grund für
die Einreise haben. Ist dieser nicht plausibel, wird die
Einreise verweigert. Sollte sich jemand dagegen widersetzen,
nimmt die Polizei eine Anzeige auf.
– Es wird an den Kontrollstellen viele Einzelfälle geben. Die
Einsatzkräfte werden mit Herz und Verstand prüfen, ob die
Begründungen plausibel sind.
Einschränkungen Spielplätze, Gaststätten, etc.: Um weitere soziale Kontakte zu beschränken sieht die Landesverordnung unter anderem auch vor, dass Spielplätze, Kinos, Sportplätze nicht benutzt werden dürfen und Kneipen, Clubs und Bars geschlossen bleiben müssen. Zudem dürfen Gaststätten mit Beschränkungen nur bis 18:00 Uhr Gäste bewirten. Ob Verstöße gegen diese Anordnungen begangen werden, kann im Zuge der Amtshilfe für Landkreise und kreisfreie Städte durch die Polizei kontrolliert und entsprechend geahndet werden.
Rückfragen bitte an:
Claudia Tupeit
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
Telefon: 0395/5582-2041
E-Mail: pressestelle-pp.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de